EU-Drohnenverordnung 2020

Nach den aktuellen Gefährunden des Flugbetriebs an verschiedenen Flughäfen verusacht durch Drohnen-Piloten werden die Reglen für den Betrieb von Drohnen europaweit vereinheitlicht.

Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat nun eine neue EU-Drohnenverordnung 2020 ausgearbeitet welche zum 01.07.2020 in Kraft treten sollte. Doch höchstwahrscheinlich wird diese wegen der aktuellen Corona Pandemie auf 2021 verschoben.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Drohnenregulativs
  • Die neue EU-Drohnenverordnug 2020 sieht eine Registrierungspflicht für alle Drohnen Besitzer vor, welche natürliche oder juristische Personen sein können, die eines oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) betreiben.
  • Eine Drohnen Registrierungsnummer erhält der jeweilige Drohnen Besitzer nach erfolgreicher Registrierung, welcher er dann auf alle seine gemeldeten Drohnen anbringen muss.
Wann ist eine Drohnen Registrierung notwendig?

Durch die neue EU-Drohnenverordnung 2020 ist jeder Drohnen Besitzer gesetzlich verpflichtet sich zu registrieren, auch für Drohnen unter 250g Abfluggewicht.

  • Beim Betrieb von Drohnen über 250g Abfluggewicht
  • Beim Betrieb von Drohnen unter 250g Abfluggewicht, wenn diese beim Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule übertragen können. Dies gilt insbesondere für High-Speed und Raching-Drohnen.
  • Beim Betrieb von Drohnen unter 250g Abfluggewicht, die mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können. Beim Betrieb von Kameradrohnen muss sich der Drohnen Besitzer in jedem Fall registrieren.
  • Zulässig sind hierbei ausschließlich Drohnen mit CE Zertifizierung, diese müssen die jeweiligen Hersteller schon beim Kauf der Drohne mitliefern.

Diese neue Verordnung gilt auch für handelsübliche Mini Drohnen und FlyCams, wie z.B. auch der DJI Mavic Mini.

Welche Drohnen sind in Österreich erlaubt?

Zum 01.07.2020 sollte diese neue Verordnung in Kraft treten, doch nun wird es aufgrund der Corona Pandemie wahrscheinlich der 01.01.2021 werden. Ob sich der Termin tatsächlich verzögert, werden wir sicher bald erfahren.

Die neue Drohnen Registrierung sei technisch schon umgesetzt, das versichert die Österreichische Luftfahrtbehörde. Die Austro Control hat die Erfordernisse der neuen EU-Drohnenverordnung 2020 (zu finden auf dronespace.at) ebenfalls schon umgesetzt.

Übergangsfristen für ältere Drohnen ohne CE Zertifizierung

Laut Austro Control gibt es für ältere Drohnen ohne CE Zertifizierung eine Übergangsregelung, welche aufgrund der Corona Pandemie (höchstwahrscheinlich) vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 verschoben wird.

Wo dürfen Drohnen geflogen werden?

Drohnen Apps (z.B. die ÖAMTC Drohnen App oder die Dronespace App für iOS und Android) helfen dem Drohnen Piloten zu checken, ob im gewünschten Flugbereich geflogen werden darf oder nicht. Mit der neuen EU-Drohnenverordnung 2020 werden für die meisten Drohnen Besitzer die OPEN-Kategorien gelten.

Diese wird in drei Unterkategorien unterteilt:

A1 = Drohnenflüge nah an unbeteiligten Personen

A2 = Drohnenflüge in sicherem Abstand zu Personen (mind. 30 Meter)

A3 = Drohnenflüge weit weg von Personen (mind. 150 Meter)

In welcher dieser Kategorien die Drohne dann fällt, hängt von der CE Klasse ab bzw. der CE Kennzeichnung ab. Diese Kategorie sollte beim Kauf schon auf der Verpackung der Drohne ersichtlich sein.

Was sind Verbotszonen für Drohnen?

Die bisher geltenden Flugverbotszonen werden sich laut Austro Control (No Drone Zones) nicht verändern. So sind Drohnen etwa in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen auch zukünftig strengstens verboten.

Ist die neue Registrierung kostenpflichtig?

Die neue Drohnen Registrierung sollte in Österreich ab 01.07.2020 verfügbar sein und wird einmalig 30Euro kosten, jedoch wird sich diese aufgrund der Corona Pandemie höchstwahrscheinlich auf 2021 verschieben. Die für die meisten Drohnen Piloten die in der “OPEN” Kategorie sind reicht dann bis 25kg Abfluggewicht.

Ist eine Drohnen Versicherung Pflicht?

Eine Versicherung ist Pflicht, denn ohne einer gültigen Police der Versicherung ist keine Registrierung der Drohne möglich. Die Behörden stellen damit sicher, dass jeder Drohnen Pilot im Besitz einer gültigen Versicherung ist. Da Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) gelten, sind hier ausschließlich Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zulässig. Aufweisen muss die Versicherung eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro sowie 750.000 SZR als Deckung.

Die als SZR bezeichneten Sonderziehungsrechte sind eine internationale Kennzahl und ein Standard im Flugverkehr. Versicherungen ohne 750.000 SZR  oder herkömmliche private Haftpflichtversicherungen genügen bei Drohnen nicht den behördlichen Auflagen für unbemannte Luftfahrzeuge.

Verantwortung der Drohnen Piloten

Ich begrüße es sehr wenn sich die Drohnen Piloten entsprechend weiterbilden würden um dieser neuen EU-Drohnenverordung 2020 und sich der allgemeinen großen Verantwortung im Luftraum bewußt und gerecht zu werden.

Hier findest Du einen Drohnen-Kurs-Kalender mit aktuellen Terminen von Seminaren in Deiner Nähe.

2 Kommentare zu „EU-Drohnenverordnung 2020“

  1. Guten Tag,

    es ist schon erstaunlich was sich so einige der sog. “Drohnen-Piloten” (ob jung oder auch alt) erlauben.
    Fliegen über Wohnhäuser/Siedlungen samt Spionage durch Fenster (Schlaf-Wohnzimmer) oder dicht über Menschen hinweg ohne Rücksicht auf Kinder oder alte Menschen.
    Klar, das neue Video muss wieder höher, weiter u. schneller sein damit die Klickzahlen passen.
    Bitte ganz rasch diese neue Verordnung plus strenge Überwachung von den Behörden.
    Sonst sehr hohe Strafen! Es gibt auch vernünftige Piloten die sich an die Regeln halten.

    Auf Wiedersehen
    Winfried

    1. Servus Winfried,

      da hast du Recht, leider gibt es zu viele schwarze Schafe die sich nicht an Regeln halten wollen.
      Aber zum Glück gibt es ja auch die vielen guten Piloten die sich ihrer Verantwortung bewusst sind.
      Danke.

      Mit Gruß
      Captain Future

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